Jeder, der schon einmal mit dem eigenen Auto unglücklicherweise einen Unfall hatte, ist zuerst schockiert. Ein Gutachter KFZ steht einem bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall kostenlos zur Verfügung, und dieser sollte auch unbedingt bestellt werden, um den Schaden am eigenen Auto genauestens zu prüfen und zu berechnen. Nur so ist es möglich, dass die gegnerische Versicherung auch bis auf den Cent genau das zahlt, was am eigenen KFZ beschädigt wurde. Wird kein Gutachten vollzogen, könnte es für einen selber schnell teuer sein. Wer will schon für Schäden am eigenen Auto, die er nicht selber verursacht hat, aufkommen? Niemand, richtig.
Anschließend, nachdem das Gutachten vollzogen wurde, kann es wichtig sein, sich einen Anwalt zu besorgen. Die Kosten hierfür, sofern der Unfall nicht selbstverschuldet ist, muss ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen, sodass auch in diesem Fall keine Kosten auf einen zukommen. Der Anwalt nimmt einem durch sein Wissen und Fachverstand eine Menge an Arbeit ab, sodass man sich dann wieder angenehmeren und deutlich spannenderen Dingen widmen kann.
Ebenfalls ist es wichtig, sich vom Gegenüber danach die Kosten für einen Ersatzwagen zurückzuholen, sofern denn einer benötigt wird. Wer täglich auf ein Auto angewiesen ist, weiß genau, dass nicht alle Orte in der Nähe optimal mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, weswegen ein Ersatzwagen essentiell sein kann. Dieser wird von der Werkstatt gestellt und, sofern der Unfall nicht eigenverschuldet ist, vom Gegenüber bezahlt, sodass auch hier keine Kosten entstehen. Am Ende kann man zudem die Entscheidung treffen, ob der Wagen repariert werden soll, oder ob man sich die veranschlagten Kosten auszahlen möchte, wenn die Reparaturen den Mehrwert des Autos übersteigen. Dieses Geld kann dann für einen Neuwagen genutzt werden.